Umsetzung der globalen Chemikalienpolitik

Unsere Kunden und Verbraucher:innen können sich darauf verlassen, dass unsere Produkte bei sachgerechter Anwendung sicher sind. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, müssen u.a. die Eigenschaften einzelner Chemikalien bekannt sein. Die Grundlage hierfür schaffen unsere Regulationsexpert:innen weltweit in Zusammenarbeit mit den Behörden.

Immer mehr Länder führen komplexe Chemikalienregulierungen ein. Ein erster Schritt hierfür ist die Einführung der Chemikalieninventare. Hierbei werden neue und bereits existierende Industriechemikalien, die hergestellt bzw. in das jeweilige Land importiert werden, gelistet.  Die bekanntesten länderspezifischen Chemikalieninventare neben der EU sind u.a. Australien (AICS), China (IECSC), Japan (ENCS), Kanada (DSL), Korea (ECL), Neuseeland (NZIOC), die Philippinen (PICCS), Schweiz (SWISS), Taiwan (TCSI), Thailand (TECI), Türkei (KKDIK), USA (TSCA) und Vietnam (VNECI).

Innerhalb Europas ist mit der REACH-Verordnung eine grundlegende Reform des europäischen Chemikalienrechts in Kraft getreten. Hierbei geht es um die Ermittlung von Stoffeigenschaften und somit um Erfassung ‏(Registrierung), Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Das europäische Parlament hat am 3. September 2008 die „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ verabschiedet ‏(„CLP-Verordnung“). Nach einer zweistufigen Einführungsphase für chemische Stoffe (1. Juni 2010) und Gemische (1. Juni 2015) müssen nun alle auf dem Markt befindlichen chemischen Produkte nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Die vormalige europäische Gesetzgebung zur Gefahren-Klassifizierung, Kennzeichnung und sicheren Verpackung von Chemikalien wurde damit durch ein unter dem Dach der Vereinten Nationen entwickeltes System ersetzt ‏(„Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“: GHS). GHS ist ein Ergebnis der UN Umweltgipfel von Rio de Janeiro 1992 und Johannesburg 2002. Ziel ist die weltweite Harmonisierung von Vorschriften für mehr Sicherheit im weltweiten Handel und Umgang mit Chemikalien und Chemieprodukten.

Die Europäische Union ‏(EU) war der erste große Wirtschaftsraum nach Neuseeland und Japan, der GHS systematisch in die eigene Gesetzgebung überführt hat. Mittlerweile sind fast alle relevanten Wirtschaftsnationen nachgefolgt, z.B. USA, Kanada, China, Korea, Brasilien, etc. Als global tätiges Unternehmen begrüßt Henkel diese Entwicklung. Expert:innen von Henkel haben die Entwicklung des GHS sowie seine Umsetzung von Beginn an begleitet. Insbesondere hat sich Henkel erfolgreich für eine sinnvolle Anwendung der neuen Kennzeichnungspflichten auf Konsumentenprodukten im Bereich der Wasch- und Reinigungsmittel eingesetzt.

Basierend auf den Zielsetzungen der Vereinten Nationen hat der Weltchemieverband ICCA die Initiative ergriffen und „Global Product Strategy” ‏(GPS) ins Leben gerufen. Die GPS-Initiative soll das Niveau der Produktverantwortung in der chemischen Industrie weltweit verbessern und angleichen. Sie ist vor allem für Regionen und Nationen gedacht, die bislang keine oder nur geringe Standards für einen sicheren Umgang mit Chemikalien besitzen. Auf diesem Weg sollen die gravierenden Unterschiede zwischen Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländern verringert werden, um so gleichzeitig mehr Sicherheit und einen fairen Wettbewerb auf globaler Ebene zu schaffen. Für Chemieunternehmen in der EU geht die Umsetzung von REACH, GHS und GPS Hand in Hand. Wichtig ist, dass die GPS-Anforderungen auch für Stoffe gelten, die an Standorten außerhalb der EU hergestellt und von dort vermarktet werden.

Als verantwortlich handelndes und global agierendes Unternehmen unterstützt deshalb auch Henkel die Ziele der Global Product Strategy.