Verankerung der Menschenrechte in unserem Geschäft

Wir haben uns dazu verpflichtet, die international anerkannten Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten.

  • Unser Anspruch

  • Unsere wichtigsten Erklärungen in diesem Bereich

  • Klare Prozesse

  • Wie werden Menschenrechte definiert?

  • Welches sind die wichtigsten Herausforderungen für Unternehmen im Bereich Menschenrechte?

  • Wie erfüllt Henkel die Erwartung hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte?

  • Wie erfüllt Henkel die Erwartung hinsichtlich des Zugangs zu Abhilfe im Fall von Verstößen?

  • Wie identifiziert Henkel relevante Menschenrechtsrisiken?

Unseren Anspruch, alle Geschäfte in ethisch und rechtlich einwandfreier Weise zu tätigen, verbinden wir untrennbar mit der Achtung der Menschenrechte sowie dem Respekt vor den gesellschaftlichen Normen, Traditionen und gesellschaftlichen Werten der Länder, in denen wir Geschäfte tätigen. Bereits 1994 haben wir gesellschaftliche Wertvorstellungen in Henkels Leitbild und Grundsätzen und somit als Bestandteil in unserer Unternehmenspolitik verankert. Im Jahr 2000 haben wir unseren Code of Conduct eingeführt, der ein klares und proaktives Bekenntnis zur Unterstützung der Menschenrechte darstellt. „Wir erwarten von unseren Mitarbeiter:innen, dass sie lokale Sitten, Traditionen und gesellschaftliche Werte achten, und die Menschenrechte für ein freies und erfülltes Leben respektieren.“ Unsere Verpflichtung zur Unterstützung und Achtung der Menschenrechte haben wir im Jahr 2003 mit dem Beitritt zum Global Compact der Vereinten Nationen unterstrichen. Auf dieses Bekenntnis nehmen wir heute in Henkels Code of Conduct als ein grundlegendes Element Bezug und vertiefen es in unserem Code of Corporate Sustainability sowie unseren Social Standards. Unsere Fortschritte wie auch die eingegangenen Verpflichtungen in diesem Bereich fassen wir jährlich in unserem Nachhaltigkeitsbericht zusammen. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Menschenrechten, wie die Nationalen Aktionspläne für Wirtschaft und Menschenrechte oder den UK Modern Slavery Act (britisches Gesetz zur Bekämpfung der modernen Sklaverei) sehr aufmerksam und werden unseren Ansatz entsprechend den daraus resultierenden Erwartungen weiterentwickeln.

Unsere Codes, Standards und Prozesse spiegeln unser Bekenntnis zu der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit wie auch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Erwartungen weiterer Rahmensetzungen wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wider. Diese Reihe von Prinzipien wurde 2011 verabschiedet und trägt mit ihrem Rahmen „Schutz, Achtung, Abhilfe“ zur weiteren Klarheit unserer Rolle im Bereich der Menschenrechte bei: Staaten sind in ihrem Hoheitsgebiet für den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen und die Gewährleistung des Zugangs zum gesamten Spektrum der Menschenrechte verantwortlich. Von Unternehmen wird erwartet, dass sie – unter Beachtung der jeweiligen nationalen Gesetze – die Menschenrechte achten und Zugang zu Abhilfe bei jeglichem Verstoß gegen die Menschenrechte zu schaffen. Henkel erfüllt nicht nur die an das Unternehmen gestellte Erwartung hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte, sondern unternimmt darüber hinaus auch Schritte zur Ermittlung und Minderung relevanter Risiken in Verbindung mit seiner spezifischen Geschäftstätigkeit und Lieferkette. Für Henkel ist ein relevantes Risiko für die Menschenrechte dann gegeben, wenn alle vier nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Potenziell erhebliche negative Auswirkung auf Menschen,
  • systemisch bedingter mangelnder Schutz durch die Regierung,
  • Bedingungen, die potenziell die wiederholte bzw. systemische Nichteinhaltung fördern sowie
  • Einflussnahme bzw. potenzielle Einflussnahme durch Henkel (positiv oder negativ).

Gemäß diesen Kriterien haben wir derzeit zwei kritische Bereiche in unserer Lieferkette identifiziert: Rohstoffe, die von der Palmölindustrie bezogen werden, und Rohstoffe aus Regionen, die mit militärischen Konflikten in Verbindung gebracht werden. Diese zwei Bereiche werden von uns hinsichtlich ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte genau verfolgt. Spezifische Informationen zu diesen Risiken sowie den Maßnahmen, die Henkel zu ihrer Minderung ergreift, finden Sie im Abschnitt „Wie identifiziert Henkel relevante Menschenrechtsrisiken?“

Unsere umfassenden Codes und Standards geben unseren Mitarbeiter:innen, Kunden, Lieferanten, Investor:innen und dem gesellschaftlichen Umfeld, in dem wir tätig sind, eine klare Vorstellung von den ethischen und sozialen Werten, für die wir uns einsetzen. Damit unterstreichen wir unsere Verpflichtung, Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten. Außerdem beschreiben diese Dokumente für uns den Handlungsrahmen für Entscheidungen und Maßnahmen in unserem weltweiten Einflussbereich. Dabei achten wir rechtliche Anforderungen der jeweiligen Länder. Zu unseren wichtigsten Erklärungen in diesem Bereich gehören:

Eine Übersicht zu Menschenrechten im Rahmen des verantwortlichen Wirtschaftens bei Henkel steht unten zum Download  bereit. Darin wird dargestellt, wie die von der IAO durch die Grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angesprochenen spezifischen Aspekte – sowie die damit verbundenen Erwartungen an Henkel in Bezug auf seine Geschäftsaktivitäten – in unsere Codes und Standards integriert sind.

Innerhalb des Unternehmens fördern wir das Bewusstsein für unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte durch die Integration entsprechender Inhalte in E-Learnings und Präsenztrainings. Unser Compliance-E-Learning mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Social Standards und SHE im Juni 2016 ging gezielt auf Menschenrechtsthemen ein. Dieses Training war weltweit verpflichtend für all unsere Führungskräfte.

Wir identifizieren und bewerten die Auswirkungen auf Menschenrechte und Gesellschaft sorgfältig in fest verankerten Prüf- und Compliance-Prozessen und stellen sicher, dass – sofern notwendig – Zugang zu Abhilfe besteht. Diese Prozesse umfassen auch unser konzernweites Audit-Programm sowie Auditierungen im Rahmen unserer Lieferkette. Henkel-Mitarbeiter:innen sowie Arbeiter:innen bei Zulieferern oder andere Betroffene können Verletzungen unserer Codes und Standards direkt der zuständigen Kontaktperson innerhalb unseres Unternehmens melden. Unsere Compliance-Hotline wird von einem unabhängigen externen Anbieter betrieben und ist weltweit verfügbar. Darüber hinaus kann anonym eine E-Mail über ein Kontaktformular an das Compliance-Büro von Henkel gesendet werden.

Die Definition der Menschenrechte unterliegt aufgrund stetig neuer Entwicklungen, Rahmenregelungen und Gesetzen einem kontinuierlichen Wandel. Zu den Meilensteinen, die das weltweite Verständnis der Menschenrechte geprägt haben, gehören:

Die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998): Die Erklärung will Anreiz für nationale Anstrengungen schaffen um sicher zu stellen, dass s sozialer Fortschritt Hand in Hand mit wirtschaftlichem Fortschritt geht, und dabei gleichzeitig die Vielfalt der Verhältnisse, Möglichkeiten und Präferenzen jedes Landes geachtet werden. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Prinzipien und Rechte in vier Bereichen zu achten und zu fördern: Versammlungsfreiheit und die effektive Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen, die Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit, die Abschaffung von Kinderarbeit und die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948): Diese international proklamierte Erklärung bietet Unterstützung für die Definition der fundamentalen Freiheiten und Menschenrechte, auf die in der Charta der Vereinten Nationen Bezug genommen wird, die für alle UN-Mitgliedsstaaten bindend ist. Sie umfasst 30 Artikel, in denen die grundlegenden Prinzipien der Menschenrechte beschrieben werden. Auch wenn die Erklärung selbst nicht rechtlich bindend ist, hat sie doch eine Vielzahl nationaler Verfassungen beeinflusst und bildet weltweit das Fundament nationaler und internationaler Gesetze.

Der Global Compact der Vereinten Nationen: Der Global Compact ist eine im Jahr 2000 gegründete Initiative, die Unternehmen und Städte mit UN-Agenturen, Arbeitnehmerorganisationen und der Zivilgesellschaft zusammenbringt. Ziel ist es, Strategien und Geschäftstätigkeit abzustimmen, indem die Mitglieder dazu angeregt werden, über ihren Beitrag zur Umsetzung der zehn universellen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention zu berichten. Darüber hinaus geht es auch um die Unterstützung von Aktivitäten zur Förderung gesellschaftlicher Ziele. So werden Mitglieder beispielsweise dazu aufgefordert, die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (UN Sustainable Development Goals) zu unterstützen und finanzielle Beiträge zu leisten.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011): Dieser weltweite Standard schafft Klarheit hinsichtlich der Rolle, die Unternehmen spielen sollten, wenn es darum geht, negative Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte zu verhindern beziehungsweise für Abhilfe zu sorgen, wenn es zu negativen Auswirkungen gekommen sein sollte. Der Standard baut auf dem Rahmen „Schutz, Achtung, Abhilfe“ auf, der von John Ruggie während seiner Zeit als UN-Sonderbeauftragter für Wirtschaft und Menschenrechte entwickelt wurde. Gemäß diesem Rahmen sind Staaten in ihrem Hoheitsgebiet für den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen und die Gewährleistung des Zugangs zum gesamten Spektrum der Menschenrechte verantwortlich. Von Unternehmen wird erwartet, dass sie die Menschenrechte achten und gleichzeitig die jeweiligen nationalen Gesetze einhalten sowie Zugang zu Abhilfe schaffen, wenn es zu Menschenrechtsverstößen gekommen sein sollte.

Laufende Aktivitäten zur Förderung des Verständnisses der Menschenrechte: Derzeit werden Nationale Aktionspläne für Wirtschaft und Menschenrechte entwickelt, um die Ansätze der Staaten zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu strukturieren. Henkel verfolgt die Entwicklung dieser Pläne sehr aufmerksam und wird seinen Ansatz entsprechend den daraus resultierenden Erwartungen weiterentwickeln. Der UK Modern Slavery Act, der 2015 in Großbritannien eingeführt wurde, ist eine ähnliche Maßnahme. Dieser Parlamentsbeschluss wurde zur Bekämpfung der Probleme im Zusammenhang mit moderner Sklaverei und Menschenhandel gefasst. Er enthält auch eine Klausel zur Sklaverei in Lieferketten von Unternehmen und erwartet von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 36 Millionen Pfund eine jährliche Erklärung zu den Schritten, die sie unternommen haben, um Sklaverei und Menschenhandel in ihren Unternehmen oder Lieferketten auszuschließen. Die Erklärung von Henkel in Bezug auf den Modern Slavery Act finden Sie hier.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte schaffen Klarheit hinsichtlich der unterschiedlichen Rollen, die Staaten und Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechte spielen. Staaten sind in ihrem Hoheitsgebiet für den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen und die Gewährleistung des Zugangs zum gesamten Spektrum der Menschenrechte verantwortlich. Von Unternehmen wird erwartet, dass sie die Menschenrechte achten und gleichzeitig die jeweiligen nationalen Gesetze einhalten sowie Zugang zu Abhilfe schaffen, wenn es zu Menschenrechtsverstößen gekommen sein sollte. Eine der größten Herausforderungen für Unternehmen ist die Erfüllung dieser zwei Erwartungen, wenn sie in Ländern tätig sind, in denen der Staat seine Aufgaben nicht effektiv erfüllt oder wo lokale Gesetze eines oder mehrere Prinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verletzen. Solche Situationen stellen Unternehmen vor die schwierige Aufgabe, sowohl die hohen Erwartungen ihrer Kunden und anderer Stakeholder zu erfüllen als auch nationale Gesetze einzuhalten. Der Ansatz von Henkel zur Bewältigung solcher Herausforderungen basiert auf zwei Säulen: Risikominimierung durch Beteiligung an Industrie- und Stakeholderinitiativen und Aufbau konstruktiver Beziehungen zu Regierungen und anderen Stakeholdern, um negative Auswirkungen zu vermeiden und gleichzeitig gesetzeskonform zu handeln.

Auch die Definition ihres Einflussbereiches kann Unternehmen vor Probleme stellen: Der zunehmende Trend zur Globalisierung geht einher mit immer komplexeren Lieferketten. Viele Unternehmen beziehen Rohstoffe, die Dutzende oder sogar Hunderte von Verarbeitungs- und Handhabungsschritten durchlaufen haben, bevor sie an ihrem Produktionsstandort ankommen – und diese zahlreichen Schritte machen die Rückverfolgung von Materialien zu einem definierten Ursprung extrem schwierig. Daher ist für Unternehmen, die Menschenrechtsverletzungen über ihre gesamte Lieferkette hinweg ausschließen wollen, die Definition ihres tatsächlichen Einflussbereichs eine große Herausforderung.

Bei Henkel pflegen wir einen intensiven Austausch mit unseren Lieferanten, um nachhaltige Praktiken und die Achtung der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette zu fördern. So arbeiten wir beispielsweise im Rahmen der Initiative „Together for Sustainability – The Chemical Initiative for Sustainable Supply Chains“ (TfS)“ mit Partnern aus der gesamten chemischen Industrie zusammen. Henkel hat diese Initiative im Jahr 2011 gemeinsam mit fünf weiteren Unternehmen ins Leben gerufen. Ziel ist es, das immer komplexer werdende Lieferantenmanagement in Bezug auf umweltschutzbezogene und soziale Themen zu harmonisieren – und Synergien innerhalb der gesamten chemischen Industrie zu schaffen. So müssen Lieferanten nur ein Assessment- oder Auditverfahren durchlaufen, dessen Ergebnisse allen TfS-Mitgliedern über eine gemeinsame Online-Plattform zur Verfügung gestellt werden. 2018 hatte die Initiative bereits 22 Mitglieder.

Weitere Informationen zur TfS-Initiative finden Sie hier in unserem Nachhaltigkeitsbericht.

Unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte setzen wir über unsere umfassenden Codes und Standards um. Sie geben unseren Mitarbeiter:innen, Kunden, Lieferanten, Investor;innen und dem gesellschaftlichen Umfeld, in dem wir tätig sind, eine klare Vorstellung von den ethischen und sozialen Werten, für die wir uns einsetzen. Außerdem beschreiben sie für uns den Handlungsrahmen für Entscheidungen und Maßnahmen in unserem weltweiten Einflussbereich. Dabei respektieren wir die geltende Gesetzgebung der jeweiligen Länder und gehen darüber hinaus. Wir verpflichten uns, internationale Arbeitsstandards als Mindestanforderung zu respektieren und lokale Regelungen zu beachten, wenn diese strenger sind. Unsere Codes und Standards decken ein breites Themenspektrum ab, so zum Beispiel Arbeitszeiten, Arbeitsschutz und -sicherheit, Datenschutz, Diskriminierungsverbot, faire Vergütung, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie „null Toleranz“ bei Kinder- und Zwangsarbeit. Henkel hat seine Codes und Standards gemäß den für unsere spezifische Geschäftstätigkeit relevanten Erwartungen formuliert. Die Dokumente werden von uns regelmäßig überarbeitet, um sicherzustellen, dass wir unser Geschäft in einer Weise ausüben, die unsere Verpflichtung zur Unterstützung und Achtung des Schutzes der international proklamierten Menschenrechte widerspiegelt.

Zu unseren wichtigsten Erklärungen in diesem Bereich gehören:

Code of Conduct: Leitlinien für das Verhalten der Henkel-Mitarbeiter:innen auf Basis unserer Vision und Werte und des UN Global Compact. Ziel ist es, ethisch einwandfreies Verhalten im Arbeitsalltag ebenso wie bei der strategischen Planung und Entscheidungsfindung sicherzustellen.

Code of Corporate Sustainability: Regeln zur Ausrichtung der Geschäftstätigkeit von Henkel gemäß dem Anspruch, unsere führende Rolle im Bereich Nachhaltigkeit in allen Ländern, in denen wir tätig sind, stetig auszubauen.

Social Standards: Definition der ethischen und sozialen Werte, die wir respektieren, und unseres Anspruchs, die Menschenrechte bei allen Geschäftstätigkeiten weltweit zu achten. Dies unterstreicht unsere Verpflichtung internationale Arbeitsstandards als Mindestanforderung zu respektieren und lokale Regelungen zu beachten, wenn diese strenger sind.

Safety, Health, and Environmental Protection (SHE) Standards: Die SHE-Standards zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz sind ein zentraler Baustein unserer Verpflichtung zu einer nachhaltigen Entwicklung. Sie werden ergänzt durch verbindliche Verfahrensanweisungen, die detaillierte Anforderungen festlegen, und durch Leitlinien mit Best-Practice-Beispielen zur Unterstützung der Umsetzung.

Responsible Sourcing Policy: Diese Leitlinien zur nachhaltigen Beschaffung fassen unsere Erwartungen hinsichtlich einer nachhaltigen und ethisch einwandfreien Geschäftstätigkeit zusammen und unterstreichen unser Bestreben, ethisch unproblematische Lieferantenbeziehungen aufzubauen und zu pflegen.

Due Diligence (Sorgfaltspflicht) und Lieferantenmanagement

Wir identifizieren und beurteilen Verstöße gegen diese Codes und Standards über unsere Prüf- und Compliance-Prozesse: Dazu gehört auch unser konzernweites Audit-Programm, das die Governance, Prozesse und Kontrollen unabhängig und objektiv bewertet und verbessert. Es umfasst außerdem regelmäßige Audits an unseren Produktions- und Verwaltungsstandorten sowie bei Lohnherstellern und in Logistikzentren. Ziel dieser Audits ist die Überprüfung der Einhaltung unserer Codes und Standards. Sie sind unser wichtigstes Instrument, um Risiken und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Wir führen weltweit Audits in den Bereichen Einkauf, Vertrieb, Marketing, Finanzen, IT, HR, Supply Chain, Betrieb sowie Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SHE) durch. Weitere Informationen zu unserem konzernweiten Audit-Programm finden Sie hier in unserem Nachhaltigkeitsbericht.

Neben der Gewährleistung der Einhaltung unserer Codes und Standards über diesen Prüfprozess, nehmen wir unsere Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte – inklusive null Toleranz gegenüber Kinder- und Zwangsarbeit – entlang der Wertschöpfungskette auch durch unser Lieferantenmanagement wahr. Dieser Ansatz unterstützt unsere Verpflichtung im Rahmen der Forced Labor Resolution des Consumer Goods Forums (CGF). Unsere Mitgliedschaft bei „Together for Sustainability (TfS) – The Chemical Initiative for Sustainable Supply Chains“ ist ein starkes Praxisbeispiel für diesen Ansatz: Ziel ist es dabei, das Lieferantenmanagement in den Bereichen Nachhaltigkeit und Menschenrechte zu harmonisieren – und Synergien innerhalb der gesamten chemischen Industrie zu schaffen. Henkel hat die Initiative im Jahr 2011 gemeinsam mit fünf weiteren Unternehmen ins Leben gerufen; 2018 hatte die Initiative bereits 22 Mitglieder. Weitere Informationen zur TfS-Mitgliedschaft von Henkel finden Sie hier in unserem Nachhaltigkeitsbericht oder hier auf der TfS-Website.

Informationen zu unseren Prozessen hinsichtlich Due Diligence und Lieferantenmanagement publizieren wir jährlich in unserem unabhängig auditierten Nachhaltigkeitsbericht, den Sie hier herunterladen können.

Am Anfang steht bei uns die konzernweite Verpflichtung, das Verständnis sowie das Bewusstsein für die Menschenrechte zu fördern, zum Beispiel durch Einbindung entsprechender Themen in E-Learnings oder Präsenztrainings. So ging unser Compliance-E-Learning mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Social Standards und SHE im Juni 2016 auch gezielt auf Menschenrechtsthemen ein. Dieses Training war weltweit verpflichtend für all unsere Führungskräfte.

Darüber hinaus können Henkel-Mitarbeiter:innen sowie Arbeiter:innen bei Zulieferern oder andere Betroffene Verletzungen unserer Codes und Standards – auch in Bezug auf Menschenrechtsthemen – direkt der zuständigen Kontaktperson innerhalb unseres Unternehmens melden. Unsere Compliance-Hotline wird von einem unabhängigen externen Anbieter betrieben und ist weltweit verfügbar. Darüber hinaus kann anonym eine E-Mail über ein Kontaktformular an das Compliance-Büro von Henkel gesendet werden..

Mehr Informationen dazu, wie unser Compliance Büro Zugang zu Abhilfe bereitstellt finden Sie hier in unseren Nachhaltigkeitsbericht.

Bei Henkel analysieren wir menschenrechtsrelevante Risiken in unserem Unternehmen und entlang unserer Wertschöpfungsketten. Für unsere globalen Lieferketten nutzen wir beispielsweise ein Frühwarnsystem für Nachhaltigkeitsrisiken. Dazu gehört die Definition des Risikopotenzials unserer Beschaffungsmärkte und die branchenübergreifende Bewertung von Wertschöpfungsketten. Dabei fokussieren wir uns auf Länder, die internationale Fachinstitute als Risikoländer eingestuft haben. Davon ausgehend definieren wir die risikoreichsten Märkte, indem wir diese Analyse der Risikoländer mit Themen von besonderer aktueller Bedeutung für unsere Lieferketten kombinieren, und leiten entsprechende Maßnahmen ein. Diese Risikoanalyse wird von uns jährlich überprüft und wenn nötig angepasst. Unser Prozess zur Identifikation und Bekämpfung von Risiken in unserer Lieferkette – von den Lieferanten bis hin zu Lohnherstellern und Fremdfirmen – legt einen besonderen Fokus auf Themen wie Kinderarbeit, Wanderarbeit, Mitarbeiter:innen, Leiharbeit und Standort-Dienstleister sowie Zeitarbeit.

Die Einhaltung unserer Codes und Standards prüfen wir durch regelmäßige Audits an unseren Produktionsstandorten sowie zunehmend auch bei Lohnherstellern und in Logistikzentren. Dies schließt auch entsprechende Menschenrechtsthemen ein. Alle Auditergebnisse, inklusive der Überprüfung unserer SHE- und Social Standards, werden im jährlichen Bericht des Internal Audit Teams direkt dem Vorstand von Henkel mitgeteilt. Daneben überprüfen und bearbeiten wir alle Probleme, auf die wir direkt, über unsere Compliance-Hotline oder unser anonymes E-Mail-Kontaktformular aufmerksam gemacht werden. In der Kombination sorgen diese Maßnahmen dafür, dass Henkel in der Lage ist, alle im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit auftretenden Probleme anzugehen. Im Jahr 2021 hat unser umfassendes konzernweites Audit-Programm keine Anhaltspunkte für Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der Henkel-Geschäftstätigkeit ergeben.

Neben diesem Prüf- und Compliance-Prozess identifiziert Henkel relevante menschenrechtliche Risiken durch Einzelfallbeurteilung nach folgenden vier Kriterien:

  • Potenziell erhebliche negative Auswirkung auf Menschen,
  • systemisch bedingter mangelnder Schutz durch die Regierung,
  • Bedingungen, die potenziell die wiederholte bzw. systemische Nichteinhaltung fördern sowie
  • Beeinflussung bzw. potenzielle Beeinflussung durch Henkel (positiv oder negativ).

Ein relevantes menschenrechtliches Risiko liegt vor, wenn alle vier oben genannten Kriterien erfüllt sind. Dies ermöglicht eine klare Unterscheidung zwischen einem Einzelfall der Nichteinhaltung aufgrund eines einzelnen Vorfalls und einem relevanten Menschenrechtsrisiko für unsere Geschäftstätigkeit. Aktuell haben wir zwei relevante menschenrechtliche Risiken in unserer Lieferkette identifiziert:

Rohstoffe auf Basis von Palm- und Palmkernöl

Henkel bezieht für viele seiner Produkte Inhaltsstoffe auf Basis von Palm- und Palmkernöl. Dabei handelt es sich überwiegend um Palmkernöl als Basis für Tenside, die aktive Waschsubstanzen sind. Wir setzen diese in unseren Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Kosmetikprodukten ein. Die Palmölindustrie wird mit negativen Auswirkungen in Verbindung gebracht – sowohl auf die Umwelt als auch auf die Menschen, die in der Palmölindustrie arbeiten oder in Gemeinschaften leben, die von ihr unmittelbar beeinflusst werden. Ein Menschenrechtsrisiko im Zusammenhang mit der Palmölindustrie ist das Risiko der Verletzung des Rechts auf Grundeigentum in unserer Lieferkette. Dieses Risiko entsteht durch die Praxis der Umwandlung von Landflächen, auf denen indigene Völker oder auf Gewohnheitsrecht basierende Gemeinschaften leben, in Palmölplantagen, ohne das Prinzip der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung (Free Prior Informed Consent, FPIC) zu beachten. Weitere Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit palmölbasierten Rohstoffen sind Zwangs- und Kinderarbeit auf den Plantagen sowie geschlechtsspezifische Diskriminierung, unfaire Arbeitsbedingungen und gefährliche Arbeitsweisen. Um diese Risiken zu mindern, haben wir uns zur Beschaffung unserer palmölbasierten Rohstoffe nach den Prinzipien und Kriterien des Runden Tisches zu nachhaltigem Palmöl (Roundtable on Sustainable Palm Oil, RSPO) verpflichtet. Dazu gehört auch die Einwilligung nach vorheriger Aufklärung und die Achtung der Menschenrechte. Wir arbeiten eng mit Stakeholdern entlang der Wertschöpfungskette zusammen, von unseren Lieferanten bis hin zum RSPO, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Kleinbauern, um nachhaltige Praktiken und die Achtung der Menschenrechte zu fördern. Weitere Informationen zum Ansatz von Henkel in Bezug auf die Förderung nachhaltiger Praktiken und die Achtung der Menschenrechte in der Palmölindustrie finden Sie auf unserer Website hier.

Rohstoffe aus Regionen, die mit militärischen Konflikten in Verbindung gebracht werden

Henkel bezieht Rohstoffe für Lötpasten und andere Lötmaterialien für die Elektronikindustrie, die Metalle enthalten – hauptsächlich Silber, Kupfer und Zinn –, zur Erzeugung ihrer elektrischen Leitfähigkeit. In einigen Ländern wird der Abbau von Kassiterit, dem wesentlichen Ausgangsmineral für die Gewinnung von Zinn, mit militärischen Konflikten und Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht. Um dieses Risiko zu mindern, haben wir unsere direkten Lieferanten für Metalle in den letzten Jahren immer wieder überprüft und sie aufgefordert, mit entsprechender Dokumentation nachzuweisen, dass sie keine Metalle aus kritischen Regionen beziehen oder verarbeiten.

Informationen zur Art dieser Risiken sowie zu den Maßnahmen, die Henkel zu ihrer Minderung ergreift, finden Sie hier in unserem Nachhaltigkeitsbericht.