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Dividenden
Gemäß unserer Dividendenpolitik soll die Dividendenausschüttung der Henkel AG & Co. KGaA – in Abhängigkeit von der jeweiligen Vermögens- und Ertragslage sowie des Finanzbedarfs des Unternehmens – zwischen 30 und 40 Prozent des um Sondereinflüsse bereinigten Jahresüberschusses nach nicht beherrschenden Anteilen betragen. Für das abgelaufene Geschäftsjahr werden wir der Hauptversammlung eine im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Dividende von 2,07 Euro je Vorzugsaktie vorschlagen. Für die Stammaktie wird ebenfalls eine erhöhte Dividende von 2,05 Euro vorgeschlagen. Die Erhöhung der Dividende ist dank der guten finanziellen Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie der starken Finanzbasis des Henkel-Konzerns möglich. Die Ausschüttungsquote beträgt dabei unverändert 37,9 Prozent.1 Sie liegt somit innerhalb der angestrebten Bandbreite von 30 bis 40 Prozent.
1 Berechnung bezogen auf die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum Stichtag 31. Dezember 2025.
Abkürzung für: Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter). Die übrigen Gesellschafter sind an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionär:innen).
Finanzglossar SchließenSie gibt an, wie viel Prozent des um Sondereinflüsse bereinigten Jahresüberschusses an die Aktionär:innen ausgeschüttet werden. Dabei werden die nicht beherrschenden Anteile berücksichtigt.
Finanzglossar SchließenBesteuerung von Dividenden
Die Auszahlung der Dividende auf die Stammaktien und die Vorzugsaktien erfolgt grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des deutschen Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuergesetzes.
Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten (sogenannte „Abgeltungssteuer“). Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit sämtlichen übrigen Einkünften des Kalenderjahres in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer insgesamt niedrigeren Einkommensteuer führt (sogenannte Günstigerprüfung).
Aufgrund individueller Gegebenheiten des Aktionärs (z.B. Nicht-Veranlagungsbescheinigung oder Freistellungsauftrag) kann der Steuerabzug entfallen beziehungsweise eine Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer beantragt werden.
Bei ausländischen Aktionären können sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Ansässigkeitsstaat ermäßigen. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.
Nähere Informationen zur Besteuerung der Dividende in Deutschland sollten individuell bei dem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater eingeholt werden.
Zahlstelle
Zahlstelle im Sinne von § 48 Abs. 1 Nr. 4 WpHG ist die Commerzbank AG mit sämtlichen Niederlassungen.
Weiterführende Informationen
inkl. Nachhaltigkeitserklärung