Als ein global führender Hersteller von Klebstoffen unterstützt Henkel seine Kunden hierbei durch umfassende lebensmittelrechtliche Erklärungen für seine Klebstofflösungen, die so genannten Food Contact Statements (FCS). Diese Dokumente enthalten detaillierte Informationen zu den Ergebnissen der sorgfältigen Risikobewertung durch Henkel. Sie sind Teil des kontinuierlichen Engagements von Henkel für die Lebensmittelsicherheit der Produkte seiner Kunden.
„Die Sicherheit von Materialien mit Lebensmittelkontakt nachzuweisen ist eine herausfordernde Aufgabe“, erklärt Dr. Monika Tönnießen, Manager Product Safety and Regulatory Affairs bei Henkel: „Zur Komplexität der Risikobewertung an sich kommt hinzu, dass es auf europäischer Ebene keine spezifischen gesetzlichen Regelungen für viele Gruppen von Lebensmittelkontaktmaterialien gibt. Bei Klebstoffen müssen daher mehrere unterschiedliche regulatorische Vorgaben zu Rate gezogen werden. Unsere lebensmittelrechtlichen Erklärungen beinhalten neben einer Übersicht zur relevanten Gesetzgebung auch detaillierte Informationen zu den einzelnen Bestimmungen. Damit bieten sie die Transparenz und Verlässlichkeit, die unsere Kunden brauchen.“
Henkel folgt bei seinen lebensmittelrechtlichen Erklärungen der Empfehlung des Europäischen Verbands der Kleb- und Dichtstoffindustrie FEICA (Fédération Européenne des Industries de Colles et Adhésifs).
Die Food Contact Statements von Henkel sind sehr detailliert und stehen allen Partnern entlang der gesamten Lieferkette zur Verfügung. Wichtigstes Element dieser Dokumente ist die Tabelle zu den spezifischen Migrationsgrenzwerten (Specific Migration Limits, SML). Sie enthält alle Substanzen, für die spezifische Beschränkungen gelten und für die Henkel auf seiner Stufe der Lieferkette keine abschließende Risikobewertung vornehmen kann, sondern die vielmehr vom Anwender in seinem Endprodukt überprüft werden müssen. Dies gilt auch für Substanzen, die als „Dual-Use“-Additive gelten. Die lebensmittelrechtlichen Erklärungen informieren die Kunden über mögliche Anwendungsbeschränkungen des jeweiligen Henkel-Produkts sowie Testverfahren für kontrovers diskutierte Stoffe, wie etwa primäre aromatische Amine (PAA). Darüber hinaus umfassen sie einen Leitfaden zu den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten für die Lebensmittelsicherheit entlang der Lieferkette. Ergebnisse von Migrationstests, Worst-Case-Berechnungen und toxikologischen Bewertungen sind ebenfalls enthalten.
Ein weiteres Kapitel der lebensmittelrechtlichen Erklärungen widmet sich den unbeabsichtigt eingebrachten Substanzen (Non-Intentionally Added Substances, NIAS). Als NIAS werden allgemein chemische Verbindungen bezeichnet, die in einem Produkt vorkommen, obwohl sie nicht gezielt während des Herstellungsprozesses zugesetzt wurden. Die Informationen zu den NIAS unterstützen die Kunden insbesondere in ihrer detaillierten Konformitätsarbeit. Laut Tönnießen tragen die lebensmittelrechtlichen Erklärungen von Henkel dazu bei, dass zeitraubende und teure Tests zur Bewertung des Endprodukts entfallen oder zumindest reduziert werden können.
Lebensmittelsicherheit im Allgemeinen und die lebensmittelrechtlichen Erklärungen im Besonderen sind hochkomplexe Themen. Um seine Kunden und Partner hier zu unterstützen, hat Henkel für sie unter henkel.com/foodsafety eine umfassende Informationsplattform eingerichtet.