Entdecken Sie die Marken und Technologien unserer Unternehmensbereiche Henkel Adhesive Technologies und Henkel Consumer Brands.
Zusammensetzung
Der Gesellschafterausschuss besteht aus mindestens fünf und höchstens zehn Mitgliedern. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch die Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre, soweit bei der Wahl nicht etwas anderes festgelegt wird.
Aufgaben
Der Gesellschafterausschuss führt die ihm durch die Hauptversammlung oder durch die Satzung übertragenen Angelegenheiten durch. Insbesondere wirkt der Gesellschafterausschuss an Stelle der Hauptversammlung bei der Geschäftsführung mit. Er ist an der Formulierung der Unternehmensleitlinien, der Unternehmensziele und der Langfristplanung beteiligt und überwacht und berät die Henkel Management AG bzw. deren Vorstand regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens. Er trägt wichtige unternehmerische Entscheidungen mit, gibt Anregungen zur Unternehmensentwicklung und überwacht die Einhaltung der Planung.
Darüber hinaus beschließt er über Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern und hat Vertretungsmacht sowie Geschäftsführungsbefugnis für die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und der Henkel Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin. Auch obliegt dem Gesellschafterausschuss die Ausübung der Stimmrechte der Gesellschaft in der Hauptversammlung der Henkel Management AG. Damit bestellt er auch die Mitglieder des Aufsichtsrats der Henkel Management AG und ist so eingebunden in die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Außerdem kann er eine Geschäftsordnung für die Henkel Management AG erlassen (§ 278 Abs. 2 AktG in Verbindung mit §§ 114, 161 HGB und Artikel 8, 9 und 26 der Satzung der Henkel AG & Co. KGaA).
Eine Aufstellung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses erhalten Sie hier.