Satzungs­gemäß besteht neben dem Aufsichts­rat ein Gesellschafter­ausschuss.

Er wirkt anstelle der Hauptversammlung bei der Führung der Geschäfte mit. Darüber hinaus beschließt er über Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern und hat Vertretungsmacht sowie Geschäftsführungsbefugnis für die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und der Henkel Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin. Zudem ist er zuständig für den Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und die Festlegung von zustimmungsbedürftigen Geschäften.