Corporate Governance

Der Ausgangspunkt für die Deklaration und Einführung von Corporate Governance liegt in den 30er Jahren, als erstmals ein Interessenskonflikt zwischen Aktionären und Unternehmensführung erkannt wurde.

Corporate Governance beschäftigt sich mit der Festlegung und Einhaltung von Verhaltensregeln, nach denen ein Unternehmen geführt werden soll. Der Begriff Corporate Governance beinhaltet die verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertsteigerung ausgerichtete Führung und Kontrolle eines Unternehmens. In Deutschland sind die Corporate Governance Grundsätze im so genannten Corporate Governance Kodex festgehalten.

Der Vorstand, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat bekennen sich zu einer verantwortungsvollen, transparenten und auf die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens.

Entsprechend haben sie sich auf die drei folgenden Prinzipien verpflichtet:

  • Wertorientierung ist die Maxime unserer Unternehmensführung.
  • Nachhaltigkeit erreichen wir durch verantwortungsvolle Unternehmensführung.
  • Transparenz erzielen wir mit unserer aktiven und offenen Informationspolitik.

Weitere Informationen zu Corporate Governance bei Henkel finden Sie  hier.

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex wurde am 26. Februar 2002 verabschiedet.

Unter Berücksichtigung der rechtsformspezifischen Besonderheiten einer KGaA und deren Ausgestaltung in der Satzung entspricht Henkel grundsätzlich den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, den so genannten "Soll"- bzw. "Kann"-Bestimmungen.

Weitere Einzelheiten zu den Besonderheiten und zur Umsetzung der Empfehlungen bzw. Anregungen finden Sie in der Entsprechenserklärung.

Zusammensetzung
Der Gesellschafterausschuss besteht aus mindestens fünf und höchstens zehn Mitgliedern. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch die Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre, soweit bei der Wahl nicht etwas anderes festgelegt wird.

Aufgaben
Der Gesellschafterausschuss führt die ihm durch die Hauptversammlung oder durch die Satzung übertragenen Angelegenheiten durch. Insbesondere wirkt der Gesellschafterausschuss an Stelle der Hauptversammlung bei der Geschäftsführung mit. Er ist an der Formulierung der Unternehmensleitlinien, der Unternehmensziele und der Langfristplanung beteiligt und überwacht und berät die Henkel Management AG bzw. deren Vorstand regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens. Er trägt wichtige unternehmerische Entscheidungen mit, gibt Anregungen zur Unternehmensentwicklung und überwacht die Einhaltung der Planung.

Darüber hinaus beschließt er über Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern und hat Vertretungsmacht sowie Geschäftsführungsbefugnis für die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und der Henkel Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin. Auch obliegt dem Gesellschafterausschuss die Ausübung der Stimmrechte der Gesellschaft in der Hauptversammlung der Henkel Management AG. Damit bestellt er auch die Mitglieder des Aufsichtsrats der Henkel Management AG und ist so eingebunden in die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Außerdem kann er eine Geschäftsordnung für die Henkel Management AG erlassen (§ 278 Abs. 2 AktG in Verbindung mit §§ 114, 161 HGB und Artikel 8, 9 und 26 der Satzung der Henkel AG & Co. KGaA).

Eine Aufstellung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses erhalten Sie hier.

Zusammensetzung
Der Aufsichtsrat der Henkel AG & Co. KGaA setzt sich zu gleichen Teilen aus Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern zusammen, und besteht aus 16 Mitgliedern. Die acht Aktionärsvertreter werden von der Hauptversammlung, die acht Arbeitnehmervertreter von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetz 1976 und der dazu erlassenen Wahlordnung gewählt. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind in gleichem Maße dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre, soweit bei der Wahl nicht etwas anderes festgelegt wird.

Aufgaben
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Henkel Management AG bzw. deren Vorstand bei der Leitung der Henkel AG & Co. KGaA regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsrat befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag, schließt die Honorarvereinbarung ab und bestimmt Prüfungsschwerpunkte.

Die aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten Sie hier.

Vorstand, Gesellschafterausschuss und Aufsichtsrat der Henkel AG & Co. KGaA arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen.

Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Gesellschafterausschuss ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.

Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung hat der Gesellschafterausschuss in einer Geschäftsordnung für die Henkel Management AG Zustimmungsvorbehalte festgelegt. Hierzu gehören insbesondere Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens wesentlich verändern. Die Geschäftsführung beachtet diese Zustimmungsvorbehalte sowie die Entscheidungszuständigkeiten der Hauptversammlung der Gesellschaft in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.

Im Sinne einer guten Unternehmensführung informiert der Vorstand den Gesellschafterausschuss und den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftspolitik, der Unternehmensplanung, der Rentabilität und der Geschäftsentwicklung der Henkel AG & Co. KGaA und der wesentlichen Konzernunternehmen sowie der Risikolage und des Risikomanagements.

Weitere Informationen zu den Gremien finden Sie hier.

Ja, die aktuelle, sowie ältere Entsprechenserklärungen können hier eingesehen und heruntergeladen werden.