23.04.2020  Düsseldorf

Hauptversammlung 2020

Henkel plant virtuelle Hauptversammlung am 17. Juni 2020

Der Vorstand der Henkel AG & Co. KGaA hat in Abstimmung mit den Gremien entschieden, die ordentliche Hauptversammlung des Unternehmens am 17. Juni 2020 abzuhalten. Dabei wird die Tagessordnung der Versammlung am 17. Juni inhaltlich der Tagesordnung der ursprünglich für den 20. April geplanten Hauptversammlung entsprechen. Vor dem Hintergrund der fortgesetzten Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland und der behördlichen Auflagen für Großveranstaltungen wird Henkel die Veranstaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne Anwesenheit von Aktionären oder deren Bevollmächtigte durchführen. Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Aktionärinnen und Aktionäre sowie der beteiligten Dienstleister hat für Henkel höchste Priorität.

Die entsprechende Einladung mit den Einzelheiten zur Durchführung der virtuellen Versammlung soll Anfang Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.


Dieses Dokument enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Henkel betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Mit der Verwendung von Worten wie erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, davon ausgehen, glauben, schätzen und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der Henkel AG & Co. KGaA. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der Henkel AG & Co. KGaA und ihren Verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs von Henkel und können nicht präzise vorausgeschätzt werden, zum Beispiel das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant noch übernimmt Henkel hierzu eine gesonderte Verpflichtung.

Dieses Dokument enthält – in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte – ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Henkel sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen.

Dieses Dokument wurde nur zu Informationszwecken erstellt und stellt somit weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren irgendwelcher Art dar.