Die Stipendien Vergabe
Wer wird gefördert?
Stipendiaten werden während des Studiums und bei dem Einstieg in den Beruf persönlich betreut. Außerdem vermittelt die Dr. Jost-Henkel-Stiftung Praktika und begleitet Diplomarbeiten oder Dissertationen. Vorzugsweise fördert die Stiftung bedarfsorientiert, das heißt, sie konzentriert sich auf Personen, die für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in der Zukunft notwendig werden. Dazu zählen zurzeit z.B. angehende Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, Natur- und Ingenieurwissenschaftler. Darüber hinaus hat sich der Stiftungs-Vorstand entschieden, der sich verändernden Bildungslandschaft Rechnung zu tragen. Vermehrt treten private Bildungseinrichtungen neben die staatlichen Modelle. Die Stiftung ist bemüht, Projekte mit privaten Initiativen im Bildungsbereich zu betreuen.
Ab wann wird gefördert?
Die Förderung setzt grundsätzlich erst nach dem Vordiplom oder einer vergleichbaren Zwischenprüfung ein. Sie erstreckt sich auch auf die Ferienmonate (ausgenommen sind die Monate, in denen der Student einer Ferientätigkeit nachgeht). Für Promotionen, Auslandsstudien und -praktika gelten Sonderregelungen.
Stipendien für Auslandsstudien?
Als zukunftsweisend gelten Aufbau- und Ergänzungsstudien im Ausland – einschließlich Postdoc- und MBA-Studien. Auch Praktika im Ausland, mit dem Studium zusammenhängende oder Promotions-Vorhaben werden gefördert. Dies gilt sowohl für Stipendiaten aus dem Ausland, die in Deutschland studieren möchten, als auch für deutsche Studenten, die im Ausland studieren möchten. Dabei muss jedoch belegt werden können, dass das für das Ausbildungsziel notwendige Fachwissen – qualitativ wie quantitativ – in Deutschland so nicht erreichbar ist.
Welche Pflichten bestehen?
Die Dr. Jost-Henkel-Stiftung legt Wert darauf, einen Einblick in das Studium des Stipendiaten nehmen zu können. So muss der geförderte Student den Erfolg seiner Ausbildung nachweisen. Vor Beginn eines neuen Semesters muss der Stipendiat rechtzeitig einen Bericht über das abgelaufene Semester – inklusive Leistungsnachweisen – vorlegen. Der Stipendiat verpflichtet sich, das Stipendium ausschließlich für sein Studium zu verwenden und dieses im Aufbau und Ablauf so zu gestalten, dass er in einer dem Studiengang angemessenen Zeit zu einem guten Examensergebnis gelangt. Weitere Verpflichtungen gegenüber der Stiftung und dem Trägerunternehmen bestehen nicht.
Die Fördergelder
Die Dr. Jost-Henkel-Stiftung gewährt alternativ nachfolgende Leistungen:
- monatliche Zahlungen
- Einmalbeihilfen pro Semester zur Beschaffung studiennotwendiger Hilfs- und Lehrmittel
- einmalige Zahlungen (Zuschüsse, Reisekostenbeihilfen etc.) zinslose Darlehen (bei außergewöhnlich gutem Abschluss des Studiums/der Promotion kann das Darlehen nachträglich in ein Stipendium umgewandelt werden)