Gremien

Vorstand, Gesellschafterausschuss und Aufsichtsrat arbeiten eng zum Wohle des Unternehmens zusammen. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Gesellschafterausschuss ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.

Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung hat der Gesellschafterausschuss in einer Geschäftsordnung für die Henkel Management AG Zustimmungsvorbehalte festgelegt. Hierzu gehören insbesondere Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens wesentlich verändern. Die Geschäftsführung beachtet diese Zustimmungsvorbehalte sowie die Entscheidungszuständigkeiten der Hauptversammlung der Gesellschaft in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.

Im Sinne einer guten Unternehmensführung informiert der Vorstand den Gesellschafterausschuss und den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftspolitik, der Unternehmensplanung, der Rentabilität und der Geschäftsentwicklung der Henkel KGaA und der wesentlichen Konzernunternehmen sowie der Risikolage und des Risikomanagements.