13.11.2008, Düsseldorf
Henkel hat die Börsenplatzierung der Beteiligung an Ecolab erfolgreich abgeschlossen
Im Rahmen der Börsenplatzierung der Henkel-Beteiligung an der Ecolab Inc., St. Paul/Minnesota, USA, und des Rückkaufs eigener Aktien durch Ecolab hat Henkel insgesamt rund 67,1 Mio. Ecolab-Aktien veräußert. Henkel wird dafür einen Gesamterlös von rund 2,0 Mrd. US-Dollar (rd. 1,6 Mrd. Euro) vor Steuern und Nebenkosten erzielen.
Das die Börsenplatzierung begleitende Bankenkonsortium hat eine sogenannte Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) auf Erwerb der insgesamt rund 5,6 Mio. von Henkel derzeit noch gehaltenen Ecolab-Aktien. Für den Fall, dass diese Option vollständig ausgeübt wird, erzielt Henkel einen weiteren Erlös von insgesamt rund 170 Mio. US-Dollar (rd. 135 Mio. Euro) vor Steuern und Nebenkosten.
Den Erlös wird Henkel zum Abbau seiner Finanzschulden einsetzen. „Der Verkauf der Ecolab-Beteiligung bedeutet für Henkel eine weitere Fokussierung auf unser operatives Kerngeschäft“, so Henkel Finanzchef Dr. Lothar Steinebach. „Zudem leistet der Verkauf einen wichtigen Beitrag dazu, unser A-Rating zu behalten.“
Henkel hielt seit 1989 eine Beteiligung an Ecolab. 1991 hatten beide Unternehmen ein Joint Venture gegründet, in dem sie ihre europäischen Aktivitäten auf dem Gebiet der Reinigung und Hygiene für Industrie, Gastronomie und das Gesundheitswesen bündelten. Gleichzeitig veräußerte Henkel seine übrigen internationalen Aktivitäten in diesem Bereich an Ecolab. Ecolab erwarb dann im Jahr 2001 Henkels Beteiligung an dem Joint Venture. Im Februar 2008 hatte Henkel seine Absicht bekannt gegeben, seine Beteiligung an Ecolab ganz oder teilweise zu veräußern.
Eine Kopie des Prospekts bezgl. vorgenannter Börsenplatzierung steht im elektronischen Dokumentencenter EDGAR der Securities Exchange Commission www.sec.gov/edgar.shtml zur Einsicht bzw. zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Diese Presseinformation ist kein Angebot zum Kauf bzw. eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der Ecolab Inc. in Ländern, in denen ein solches Angebot bzw. Aufforderung ohne vorherige Registrierung oder Zulassung gemäß den jeweiligen börsen-/aktienrechtlichen Regelungen unzulässig ist.
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