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06.08.2007, Düsseldorf

 

Henkel macht weiteren Schritt auf dem Weg zur Akquisition von National Starch Geschäften

Einigung über Kaufpreis erzielt

Henkel hat sich mit Akzo Nobel über den Kaufpreis für eine Back-to-Back-Transaktion geeinigt. Diese sieht vor, dass Henkel die Geschäftsbereiche Adhesives (Klebstoffe) und Electronic Materials von National Starch, einer Tochtergesellschaft von ICI, übernimmt. Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 2,7 Mrd. GBP (knapp 4 Mrd. Euro). Die Unterzeichnung des Vertrages über die Back-to-Back-Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gesellschafterausschusses von Henkel. Bedingung für diese Transaktion ist, dass es zu einer erfolgreichen Übernahme von ICI durch Akzo Nobel kommt.

„Mit dieser Einigung sind wir dem erfolgreichen Abschluss der geplanten Akquisition einen großen Schritt näher gekommen. Den vereinbarten Kaufpreis erachten wir für sehr angemessen, da die neuen Geschäfte unser Portfolio hervorragend ergänzen“, erklärt Prof. Dr. Ulrich Lehner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Henkel KGaA. „Aus der geplanten Zusammenführung erwarten wir zudem ein signifikantes Synergiepotenzial sowie eine wesentliche Verbesserung unserer Wachstums- und Ergebnis-Perspektiven.“

Die Henkel KGaA und die Akzo Nobel N.V., Arnheim, Niederlande, haben sich am 6. August 2007 über den Kaufpreis für eine Back-to-Back-Transaktion geeinigt. Diese sieht vor, dass Henkel die beiden Geschäftsbereiche Adhesives (Klebstoffe) und Electronic Materials von National Starch and Chemical Company in Bridgewater, N.J., USA, übernimmt. National Starch ist eine Tochtergesellschaft der ICI plc in London, England. Der Kaufpreis für diese Geschäfte beträgt 2,7 Mrd. GBP (knapp 4 Mrd. Euro). Die Unterzeichnung des Vertrages über die Back-to-Back Transaktion steht noch aus. Es ist beabsichtigt, den Vertrag, dessen Abschluss noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gesellschafterausschusses von Henkel steht, unmittelbar vor der Veröffentlichung eines formalen Angebots von Akzo Nobel für ICI zu unterzeichnen. Bedingung für die Back-to-Back-Transaktion ist, dass Akzo Nobel ICI übernimmt.

Mit dieser Akquisition würde Henkel seine bestehende, führende Position im weltweiten Klebstoffmarkt stärken, insbesondere im Industriegeschäft. Die zu akquirierenden Geschäftsfelder von National Starch wiesen im Jahr 2006 einen Umsatz von etwa 1,26 Mrd. GBP (rund 1,85 Mrd. Euro) aus und würden damit den Umsatz im Unternehmensbereich Adhesives Technologies auf rund 7,3 Mrd. Euro steigern. Das entspricht etwa der Hälfte des Gesamtumsatzes von Henkel.

Strategischer Fit
Die zu übernehmenden Geschäfte von National Starch ergänzen sich hervorragend mit dem bestehenden Henkel Portfolio des Bereichs Adhesives Technologies. Das gilt für die komplementären Marktsegmente sowie in technologischer Hinsicht und in Bezug auf die regionale Präsenz der jeweiligen Geschäfte.

Signifikante Synergien
Henkel erwartet aus dem Zusammenschluss signifikante Synergien in der Größenordnung von jährlich 240 bis 260 Mio. Euro. Der größte Teil davon würde auf der Kostenseite entstehen. Aufgrund der komplementären Geschäfte erwartet Henkel auch Synergien auf der Umsatzseite. Henkel geht davon aus, dass die Transaktion sich – vom Abschluss an gerechnet und bereinigt um Restrukturierungsaufwendungen – bereits im ersten Jahr ergebnissteigernd auswirken wird.

Solide Finanzierung
Zur Finanzierung der Akquisition prüft Henkel eine Kombination aus Fremd- und/oder Eigenkapital und/oder dem möglichen Verkauf von Nicht-Kernaktivitäten. Es ist das klare Ziel von Henkel, ein Rating in der „A“-Kategorie beizubehalten. Durch die geplante Akquisition wird sich Henkels Cashflow verbessern, wodurch trotz der Restrukturierungskosten eine zügige Reduktion der Schulden möglich wird.

Diese Information enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der Henkel KGaA beruhen. Mit der Verwendung von Worten wie erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, davon ausgehen, glauben, schätzen und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der Henkel KGaA und ihren Verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs von Henkel und können nicht präzise vorausgeschätzt werden, wie z.B. das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant noch übernimmt Henkel hierzu eine gesonderte Verpflichtung.

Under the provisions of Rule 8.3 of the Takeover Code (the “Code”), if any person is, or becomes, “interested” (directly or indirectly) in one per cent or more of any class of “relevant securities” of ICI, all “dealings” in any “relevant securities” of that company (including by means of an option in respect of, or a derivative referenced to, any such “relevant securities”) must be publicly disclosed by no later than 3.30 p.m. (London time) on the London business day following the date of the relevant transaction. This requirement will continue until the date on which the offer becomes, or is declared, unconditional as to acceptances, lapses or is otherwise withdrawn or on which the “offer period” otherwise ends.  If two or more persons act together pursuant to an agreement or understanding, whether formal or informal, to acquire an “interest” in “relevant securities” of ICI, they will be deemed to be a single person for the purposes of Rule 8.3 of the Code.
Under the provisions of Rule 8.1 of the Code, all “dealings” in “relevant securities” of ICI by Akzo Nobel or ICI, or by any of their respective “associates”, must be disclosed by no later than 12.00 noon (London time) on the London business day following the date of the relevant transaction.
A disclosure table, giving details of the companies in whose “relevant securities” “dealings” should be disclosed, and the number of such securities in issue, can be found on the Takeover Panel's website at
www.thetakeoverpanel.org.uk.
“Interests in securities” arise, in summary, when a person has long economic exposure, whether conditional or absolute, to changes in the price of securities.  In particular, a person will be treated as having an “interest” by virtue of the ownership or control of securities, or by virtue of any option in respect of, or derivative referenced to, securities.
Terms in quotation marks are defined in the Code, which can also be found on the Takeover Panel's website. If you are in any doubt as to whether or not you are required to disclose a “dealing” under Rule 8 of the Code, you should consult the Panel.